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Photovoltaik - (Rechnungsdatum bis 28.06.2022)

Zuschuss von max. 1.500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neubeschaffung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Private Haushalte
- für die Förderung von Aufdachphotovoltaikanlagen Personen mit Wohneigentum
- für die Förderung von Mini- PV-Anlagen/"Balkonmodule" sowohl Personen, die zur Miete leben als auch Personen mit Wohneigentum

Aktueller Hinweis

Die novellierte Förderrichtlinie ist am 29.06.2022 in Kraft getreten.Die Novellierung sieht vor, dass der Zuschuss pro installiertem kWp einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage von 150,- € auf 200,- € steigt. Zugleich wird die maximale Fördersumme von bisher 1.500,- € auf 6.000,- € angehoben, womit es möglich sein wird, Anlagen bis 30 kWp zu fördern. Die Novellierung betrifft auch die Förderung von Mini-PV-Anlagen (‚Balkonmodulen‘): Die Förderhöhe beträgt pauschal 200,- € für ein Standard-Solarmodul (300 Wp) bzw. pauschal 400,- € für zwei Standard-Solarmodule (2 x 300 Wp), maximal jedoch 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten.
Die neuen Informationen zumnovellierten Programm werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Aufdach- und Fassadenphotovoltaikanlagen
- Bei Anlagen größer als 10 kWp werden die ersten 10 kWp gefördert.
- Die Förderkomponenten müssen neu und marktreif sein.
- Die Förderkomponenten müssen den einschlägigen nationalen und internationalen Normen entsprechen.
- Es werden geprüfte Wechselrichter inklusive Typenbezeichnung, Angaben zu Nennleistung, Netzüberwachung nach VDE-AR-N 4105, CE-Richtlinien und entsprechender Zulassung verwendet.
- Es handelt sich um neu geprüfte Photovoltaikmodule mit Typenbezeichnung, Angaben zu Nennleistung, Schutzklasse, CE-Richtlinien und Zertifikaten z.B. nach Zertifikatsdatenbank des TÜV Rheinland.
- Es handelt sich um geprüfte Montagesysteme z.B. nach Zertifikatsdatenbank des TÜV Rheinland.
2. Mini- PV-Anlagen/ "Balkonmodule"
- Die Mini- PV-Anlage/das "Balkonmodul" darf maximal 600 W pro Wohneinheit einspeisen.

Art und Höhe der Förderung

1. Für Aufdach- und Fassadenphotovoltaikanlagen
- Zuschuss von 150,- € pro kWp installierter Leistung
- maximal 1.500,- € je Haushalt

2. Für Mini- PV-Anlagen/ "Balkonmodule"
- Zuschuss von 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
- maximal eine Anlage je Haushalt und maximal 200,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.