progres.nrw - Klimaschutztechnik - KlimaGebäude. NRW (6.4.1, 6.4.2)
Zuschuss von max. 5.000,00 € je Wohneinheit
Gefördert wird der Neubau oder die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden mit geringen wärmebezogenen Treibhausgasemissionen und einem hohen baulichen Wärmeschutz.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Nicht Antragsberechtigte:
1. der Bund, die Länder sowie deren Einrichtungen
2. Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen:
- Unternehmen beziehungsweise Sektoren in den Fällen des Artikels 1 Absatz 2 bis 5 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
- Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung befinden
3. Insichgeschäfte in Form von entgeltlichen und sonstigen Vermögensübertragungen (zum Beispiel käuflicher Erwerb):
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089) in der jeweils geltenden Fassung
- im Rahmen der Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern, im Rahmen beziehungsweise infolge von Betriebsaufspaltungen, zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern oder den Erwerb eigener Anteile
- die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte)
Aktueller Hinweis
Ein Antrag kann in diesem Jahr (2022) jederzeit gestellt werden.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden
- Gefördert wird die Implementierung von Building Information Modeling (BIM) in den Planungsp.
- Förderfähig sind ausschließlich BIM-Planungsleistungen, die einen Beitrag zurVerbesserung der energetischen Qualität der Gebäude leisten. Die Leistungenrichten sich nach der HOAI und der Anlage zum Fördergegenstand.
- Eine Kopie des Bauteilverzeichnisses sowie ggf. ein koordiniertes .ifc-Datenmodellmind. im Modellierungsgrad MDG 300 sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
- Pro Antragsteller sind jährlich maximal zwei Bauvorhaben mit BIM-Planungsleistungen förderfähig. Bauvorhaben mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen werden nur einmal gefördert.
2. Standard "KlimaGebäude. NRW"
- bei Neubauten dürfen die wärmebezogenen Kohlendioxid-Emissionen maximal 5 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust maximal 0,30 Watt pro Quadratmeter und Kelvin betragen
- bei Bestandsgebäuden dürfen die wärmebezogenen Kohlendioxid-Emissionen maximal 10 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust maximal 0,38 Watt pro Quadratmeter und Kelvin betragen.
- Die Erfüllung der Anforderungen ist durch einen Bauvorlageberechtigten auf Basis der DIN V 18599:2018-09 sowie einer gesonderten Kohlendioxid-Berechnung nachzuweisen. Darüber hinaus sind Bauzeichnungen im Maßstab 1 zu 100 sowie ein Lageplan des Gebäudes vorzulegen. Mittels einer Luftdichtigkeitsmessung nach DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA ist nachzuweisen, dass die gemessene Luftwechselrate bei 50 Pascal Druckdifferenz (n50-Wert) höchstens 1,0 pro Stunde beträgt.
- Die Gebäude müssen darüber hinaus grundsätzlich die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes in der zum Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige geltenden Fassung erfüllen.
3. KlimaGebäude. NRW in Verbindung mit Building Information Modeling
- Gefördert werden klimagerechte Wohngebäude nach den Bestimmungen von Nummer 1 in Verbindung mit der Implementierung der BIM-Methode in den Planungsprozess. Eine Förderung ohne die Implementierung der BIM-Methode ist nicht möglich.
4. KlimaGebäude. NRW innerhalb von Landesprojekten
- Gefördert werden klimagerechte Wohngebäude im Rahmen von Modellvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen, wie zum Beispiel dem Landesprojekt "KlimaQuartiere. NRW". Dabei sind weitere Anforderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude zu erfüllen, wie beispielsweise Verbrauchsdatenerfassung und Monitoring. Die Implementierung der BIM-Methode ist optional zusätzlich möglich.
Art und Höhe der Förderung
1. Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäude
- Zuschuss von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 15.000,- € bzw 18.000,- € bei zusätzlicher digitaler Erfassungdes Bestands) je Bauvorhaben; maximal 20 % der Planungskosten nach HOAI
2. KlimaGebäude. NRW in Verbindung mit Building Information Modeling
- für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser Zuschuss von 2.000,- € je Wohneinheit
- für Mehrfamilienhäuser Zuschuss von 1.000,- € pro Wohneinheit
- für die Mehrausgaben, um eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen zu erreichen zusätzlicher Zuschuss von 300,- € je Kilogramm zusätzlicher Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen pro Quadratmeter und Jahr, maximal 1.500,- € je Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden erfolgt die Festlegung des Umfangs der Förderung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die Bewilligungsbehörde
3. KlimaGebäude. NRW innerhalb von Landesprojekten
- für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser Zuschuss von 3.500,- € je Wohneinheit
- für Mehrfamilienhäuser Zuschuss von 2.500,- € pro Wohneinheit
- für die Mehrausgaben, um eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen zu erreichen zusätzlicher Zuschuss von 300,- € je Kilogramm zusätzlicher Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen pro Quadratmeter und Jahr, maximal 1.500,- € je Wohneinheit; bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden erfolgt die Festlegung des Umfangs der Förderung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die Bewilligungsbehörde
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.