Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Zuschuss von max. 3.000,00 €
Gefördert wird der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen sowie sogenannte Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule im Stadtgebiet von Gelsenkirchen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaikanlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zupachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden
Nicht antragsberechtigt:
Einrichtungen des Bundes und des Landes oder kommunale Einrichtungen
Art und Höhe der Förderung
- für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) Zuschuss von 100,- €
- für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 kWp und 5 kWp Zuschuss von 750,- €
- für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 5 kWp und 10 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp Zuschuss von 100,- € je angefangenem kWp, maximal 2.000,- €
- für die Installation auf einem neuen, im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaik-Anlage geplanten und errichteten Gründach zusätzlicher Zuschuss von 100,- € je kWp, maximal 1.000,- €
- je Wohneinheit maximal eine Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.