Wohnungsbau BW 2022 - Mietwohnungsfinanzierung BW - Modernisierung
Darlehen von max. 120.000,00 € je Wohneinheit
Gefördert wird die energetische Sanierung und/ der altersgerechte Umbau bestehender Mietwohnungen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen (Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Privatpersonen)
Aktueller Hinweis
Das Programm des Landes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stößt auf großes Interesse. Die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellten Subventionsmittel sind bereits vollständig mit Anträgen belegt. Anträge können unverändert gestellt werden. Der Eingang Ihres Antrags begründet jedoch keinen Anspruch auf Reservierung von Subventionsmitteln oder auf Zusage der Förderung. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eintritts ihrer Bewilligungsreife beschieden. Soweit Ihr Antrag aufgrund vollständiger Belegung des Bewilligungsvolumens nicht bewilligt werden kann, kann Ihr Antrag im nächsten Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden vorbehaltlich, dass Haushaltsmittel für das Förderprogramm Wohnungsbau BW bereitgestellt werden und Subventionsmittel auf Ihren Antrag entfallen.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Energetische Sanierung
- energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag vor mindestens 5 Jahren
2. Energetische Sanierung Plus
- Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudebestands führen und die maximalen Werte für Sanierung Plus beziehungsweise für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht übersteigen
3. Energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen energetischer Sanierung oder Maßnahmenpakete, die zu einer Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen und nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude energetische Einzelmaßnahmen (zum Beispiel zum U-Wert) ausgeführt werden
4. Abbau von Barrieren
- Maßnahmen, die ganz oder in Teilen der Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN18040-2 dienen
Art und Höhe der Förderung
1. Basisförderung
- für "Sanierung Plus" bzw. "Denkmal" Darlehen von bis zu 120.000,- € je Wohneinheit
- für Einzelmaßnahmen und "Altersgerecht Umbauen" Darlehen von bis zu 50.000,- € je Wohneinheit
- bei Einhaltung der Werte für Sanierung Plus beziehungsweise Denkmal, bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans oder bei Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 zusätzlicher Zuschuss von 3 % des Darlehensbetrages
- Auszahlung 100 %
- Abruffrist 12 Monate nach Kreditzusage, Verlängerung möglich
- Bereitstellungsprovision für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, ab dem 13. Monat nach Zusagedatum, in Höhe von 1,80 % pro Jahr
2. Zusatzförderung
- bei Schaffung nachgewiesener Flexibilisierungsmöglichkeiten einmaliger Tilgungszuschuss von 1.500,- € € je Wohneinheit
- für Maßnahmen zum Zwecke der Umsetzung bindungskonformer Grundrissanpassungen innerhalb einer Wohneinheit einmaliger Tilgungszuschuss von 1.500,- € € je Wohneinheit
- für Maßnahmen zum Zwecke der Umsetzung einer bindungskonformen Aufteilung einer Wohneinheit in mehrere selbständige Wohneinheiten einmaliger Tilgungszuschuss von 5.000,- € € je Wohneinheit
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.