Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Zuschuss von max. 750,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Grundstückseigentümer
Art und Höhe der Förderung
- für die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen ab 2 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 50,- €/kWp, maximal für 10 kWp
- für die Installation von Stromspeichern ab 4 kWh Zuschuss von 250,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.