Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Klimafonds zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern

Zuschuss von max. 1.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Bau von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auf privaten Immobilien.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig:
- Reparaturen, Ersatzmaßnahmen oder Ersatzteilbeschaffungen

Bitte beachten

- Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sind.
- Beim Neubau einer PV-Anlage sowie einer Neuinstallation eines Stromspeichers in einem Kalenderjahr wird nur die PV-Anlage gefördert. Für den Stromspeicher können Fördermittel beim Land NRW beantragt werden.
- Die Gemeinde Westerkappeln behält sich vor, den Zuschuss zurückzufordern, wenn dieser für andere Zwecke verwendet wird oder wenn die Solaranlage/der Stromspeicher vor Ablauf eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Inbetriebnahme demontiert, stillgelegt oder anderweitig zweckentfremdet wird.

Kumulierbarkeit

Hierzu liegen keine Informationen vor.

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.