Klimafonds zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
Zuschuss von max. 1.000,00 €
Gefördert wird der Bau von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auf privaten Immobilien.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Nicht förderfähig
Nicht förderfähig:
- Reparaturen, Ersatzmaßnahmen oder Ersatzteilbeschaffungen
Bitte beachten
- Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sind.
- Beim Neubau einer PV-Anlage sowie einer Neuinstallation eines Stromspeichers in einem Kalenderjahr wird nur die PV-Anlage gefördert. Für den Stromspeicher können Fördermittel beim Land NRW beantragt werden.
- Die Gemeinde Westerkappeln behält sich vor, den Zuschuss zurückzufordern, wenn dieser für andere Zwecke verwendet wird oder wenn die Solaranlage/der Stromspeicher vor Ablauf eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Inbetriebnahme demontiert, stillgelegt oder anderweitig zweckentfremdet wird.
Kumulierbarkeit
Hierzu liegen keine Informationen vor.
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.