Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Klimafonds zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern

Zuschuss von max. 1.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Bau von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auf privaten Immobilien.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen für die in Ihrem Eigentum stehenden Objekte
- Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers

Nicht antragsberechtigt:
- natürliche und juristische Personen, die für ihre Photovoltaikanlage bereits eine Förderung der Gemeinde Westerkappeln über den "Solareuro" erhalten haben

Aktueller Hinweis

Die in 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind bereits vergeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, formlos den förderunschädlichen Baubeginn parallel zur Antragstellung zu beantragen um eine Firma beauftragen zu können. Die Bewilligung wird dann unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender restlicher Haushaltsmittel im Nachhinein ausgesprochen, falls bislang bewilligte Anlagen nicht umgesetzt werden.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung in Form von Aufdachanlagen
- stationäre Stromspeicher, die in direkter Verbindung mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden

Art und Höhe der Förderung

- für den Neubau von Photovoltaikanlagen auf privat genutzten Gebäuden mit einer Mindestleitung von 3,5 kWp Zuschuss von 50,- € pro kWp, maximal aber 500,- €
- für die Nachrüstung eines Stromspeichers mit einer Leistung von mindestens 3 kWh bei privat genutzten PV-Anlagen Zuschuss von 100,- € pro kWh, maximal aber 1.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.