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Energie- und Klimaschutz - Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (5.3)

Zuschuss von max. 2.250,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken
- Mieter mit Einverständnis der Eigentümer

Art und Höhe der Förderung

1. Photovoltaikanlagen
- für Anlagen ≤ 5 kWp Zuschuss von 250,- €/Anlage
- für Anlagen > 5 ≤ 40 kWp Zuschuss von 50,- €/kWp
- für Anlagen > 40 kWp Zuschuss von pauschal 2.000,- €/Anlage
- für die Erweiterung bzw. Erneuerung der Zähleranlage sowie die Installation eines Überspannungsschutzes Zuschuss von 250,- €/Gebäude
2. Stromspeicher in Kombination mit einer neuen PV-Anlage oder als Nachrüstung
- Zuschuss von 50,- €/kWh Speicherkapazität

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.