Energie- und Klimaschutz - Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (5.3)
Zuschuss von max. 2.250,00 €
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken
- Mieter mit Einverständnis der Eigentümer
Art und Höhe der Förderung
1. Photovoltaikanlagen
- für Anlagen ≤ 5 kWp Zuschuss von 250,- €/Anlage
- für Anlagen > 5 ≤ 40 kWp Zuschuss von 50,- €/kWp
- für Anlagen > 40 kWp Zuschuss von pauschal 2.000,- €/Anlage
- für die Erweiterung bzw. Erneuerung der Zähleranlage sowie die Installation eines Überspannungsschutzes Zuschuss von 250,- €/Gebäude
2. Stromspeicher in Kombination mit einer neuen PV-Anlage oder als Nachrüstung
- Zuschuss von 50,- €/kWh Speicherkapazität
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.