Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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CO2 Minderungsprogramm - Batteriespeicher

Zuschuss von 100,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Batteriespeichern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Bitte beachten

- Eine Förderung für zurückliegende Maßnahmen und Beschaffungen kann maximal für ein halbes Jahr gewährt werden.
- Die Förderungwird nur dann gewährt, wenn der Batteriespeicher ausschließlich mit einer kundeneigenen Erzeugungsanlage gespeist wird. Dazu gehört nicht die Speisung durch Strom aus dem öffentlichen Netz. Der gespeicherte Strom darf ausschließlich zur Eigennutzung verwendet und nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden.
- Ein Objekt kann nur einmal gefördert werden. Das bedeutet, dass sowohl die Aufteilung auf mehrere Personen als auch die stufenweise Erweiterung der Anlage nicht zu einer mehrfachen Inanspruchnahme der Förderung führt.

Kumulierbarkeit

Hierzu liegen keine Informationen vor.

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.