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Photovoltaikanlagen und Speicher

Zuschuss von max. 2.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikdachanlagen und Batteriespeichern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Gebäudeeigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter (mit Einverständniserklärung) als natürliche Personen des privaten Rechts

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Installation einer neuen Photovoltaikanlage auf Wohn- und Nebengebäuden
- Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit Speicher auf Wohn- und Nebengebäuden
- Installation eines neuen (Batterie-)Speichers zu einer bestehenden Photovoltaikanlage

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 150,- € pro kWp/kWh, maximal 1.200,- €
- für Batteriespeicher mit maximal 0,8 kWh Batteriespeicherkapazität pro kWp Leistung der PV-Anlage, Zuschuss von 100,- € pro kWh, maximal 800,- €
- maximal eine Anlage pro Grundstück

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.