Batteriespeicher (5.2.2)
Zuschuss von max. 1.500,00 €
Gefördert wird der Einbau einer ortsfest montierten Batteriespeicheranlage zur Speicherung vonStrom aus einer ortsfest montierten Solarstromanlage.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- private Gebäudeeigentümer
- Eigentümergemeinschaften
- juristische Personen des privaten Rechts wie Gesellschaften, Genossenschaften, Körperschaften usw.
- Mieter und Betreiber von Anlagen (z.B. Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich oder Wärmelieferanten/Contractoren)
Nicht antragsberechtigt:
- Bund und Land
- Hersteller von Anlagen, Bauteilen oder deren Komponenten
- Personen, die Anlagen, Bauteile oder deren Komponenten planen, errichten oder damit handeln
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 150,- € je kWh
- maximal 1.500,- € je Photovoltaikanlage bzw. Gebäude
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.