Photovoltaikanlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf eigenen Wohngebäuden und Nebengebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe
Aktueller Hinweis
Das Programm ist wegen großer Nachfrage geschlossen. Eine Antragstellung ist ab 1. März 2023 wieder möglich.
Art und Höhe der Förderung
- für Gebäude mit einer Wohnfläche von mehr als 400 m² Zuschuss von 500,- € pro kWp, maximal 2.500,- €
- für Gebäude mit einer Wohnfläche bis zu 400 m² Zuschuss von 500,- € pro kWp abzüglich 0,02 kWp/m² Wohnfläche, maximal 2.500,- €
- für die Installation von Fassaden-PV-Anlagen und Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und Solarthermie-Erzeugung zusätzlicher Innovationsbonus von 100,- € pro kWp, maximal 1.000,- € je Gebäude
- für professionelle Steuerberatungen im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage Zuschuss von bis zu 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.