"klimafreundliches Lampertheim" - Photovoltaik-Anlagen und Speicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen, Balkon-Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen des privaten Rechts als Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen, die sich im Gebiet der Stadt Lampertheim befinden
- Mieter mit Zustimmung des Eigentümers
Aktueller Hinweis
Die im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Bereich der Photovoltaik-Anlagen sind bereits ausgeschöpft. Aus diesem Grund können hier keine weiteren Förderanträge mehr angenommen werden.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem
- stationäre Batteriespeichersysteme, die nachträglich zu einer nach dem 31.12.2015 in Betrieb genommenen Photovoltaik-Anlage installiert werden
- Balkon Photovoltaik-Anlagen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
- für eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher maximal 500,- €
- für eine Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher maximal 500,- €
- für Batteriespeicher (zur bestehenden PV-Anlage) maximal 500,- €
- für eine Balkon Photovoltaik-Anlage maximal 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.