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Förderprogramm HeiLeWelt

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verwendung erneuerbarer Energien.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche, volljährige Personen oder juristische Personen des privaten Rechts, die im Gebiet der Gemeinde Heiden registriert sind
- Bei Anträgen von Mietern ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

Aktueller Hinweis

Der Fördertopf für das Jahr 2022 ist ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge gestellt werden.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen (Kombinationen mit maximal 2 anderen Kategorien ist möglich):
- Installation von Photovoltaikanlagen, deren produzierter Strom mindestens teilweise (mindestens 20 %) für den Eigenverbrauch genutzt wird
- Installationen von Energiespeichern, um selbst produzierten Strom speichern zu können und den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen (auch Nachrüstungen)
- Sanierung/Umrüstung von Heizungsanlagen, die mit fossilen Energien (z.B. Gas, Öl, Koks) betrieben werden, auf welche die mit erneuerbaren Energien oder Strom betrieben werden
- Dämmmaßnahmen an Fassade inkl. Fenster, Dach und/oder Bodenflächen von Bestandsgebäuden zur Verringerung der Wärmeverluste
- Erwerb eines Lastenrades mit oder ohne elektronische Unterstützung (Pro Antragssteller ist nur eine Förderung möglich)

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 50 % der Gesamtkosten
- maximal 750,- € je Maßnahmenkategorie

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.