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Ortsgemeinde Staudt: Energieeffizienz

Zuschuss von max. 5.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Energieberatungen und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in der Ortsgemeinde Staudt.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte

Förderfähig

Förderfähige Elektrogeräte:
- Kühlschränke
- Gefrierschränke/Gefriertruhen/Kombinationsgeräte
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner/Wasch-Trocken-Kombinationen
- Geschirrspüler
- Elektroherde

Art und Höhe der Förderung

- für die Inanspruchnahme einer Energieberatung, welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, Erstattung des Eigenanteils
- für den Austausch energieeffizienter Elektrogeräte in selbstgenutztem Wohnraum Zuschuss von 100,- € pro Gerät
- für die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage zur Eigennutzung des erzeugten Stroms Zuschuss von 250,- € pro kWp, maximal 1.500,- € je Anlage
- für die Installation eines Batteriespeichers für die Speicherung des selbsterzeugten Stroms Zuschuss von 30 % der Gesamtkosten, maximal 1.500,- €
- für Fassadendämmungen von Wohngebäuden oder überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden Zuschuss von 30 % der Materialkosten, maximal 2.500,- €
- für Dachdämmungen von Wohngebäuden oder überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden Zuschuss von 30 % der Materialkosten, maximal 2.500,- €
- für die Dämmung von Kellerdecken, sonstiger Decken unter oder über beheizten Wohnräumen oder obersten Geschossdecken Zuschuss von 30 % der Materialkosten maximal 500,- €
- für den Austausch von Fenstern und Fensterelementen, wenn die Vorgaben der ENEV zum Förderzeitpunkt übertroffen werden Zuschuss von 200,- €/m² Fensterfläche bzw. 500,- € pro Element für Haustüren und Nebeneingangstüren, maximal 2.500,- €
- für den Austausch von bestehenden Wärmeerzeugesystemen gegen neue Zuschuss von 30 % der Gesamtkosten, maximal 1.500,- €
- für Holzvergaser-, Hackschnitzel- und Pellet-Heizkessel Zuschuss von 30 % der Gesamtkosten, maximal 1.500,- €
- für den Austausch von Heizungsumwälzpumpen die zum Zeitpunkt der Anschaffung das bestmögliche Energielabel tragen Zuschuss von 100,- € pro Gerät
- für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Zuschuss von 200,- € pro Förderobjekt
- für die Installation einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung Zuschuss von 200,- €/m² Solarfläche, maximal 1.500,- €
- für die Installation einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung Zuschuss von 300,- €/m² Solarfläche maximal 1.500,- €
- für die Errichtung von Wärmepumpenanlagen die an ein wasserführendes Heizungsnetz angeschlossen werden Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500,- €
- für die Errichtung eines selbstgenutzten Passivhauses Zuschuss von 5.000,- €
- bei mehreren Maßnahmen insgesamt maximal 5.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.