Photovoltaikanlagen
Zuschuss von max. 1.800,00 €
Gefördert werden neu errichtete und stationäre PV-Anlagen und PV-Speicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Grundstücks- und Gebäudeeigentümer einschließlich Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften (WEG), deren Grundstück im Gemeindegebiet der Stadt Staufen liegt
Art und Höhe der Förderung
1. Für Photovoltaikanlagen
- ab 1 kWp bis 3 kWp Zuschuss von 80,- €/kWp
- über 3 kWp bis einschließlich 10 kWp zusätzlicherZuschuss von 50,- €/kWp
- über 10 kWp bis einschließlich 30 kWp zusätzlicher Zuschuss von 30,- €/kWp
2. Für PV-Speicher
- ab 1 kWh bis 3 kWh Zuschuss von 180,- €
- über 3 bis einschließlich 10 kWh zusätzlicher Zuschuss von 80,- €/kWh
3. Höchstförderung
- je Antragstellung/Gebäude/Grundstück maximal 1.800,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.