Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Zuschuss von 20,00 % der förderfähigen Kosten, min. 550,00 €, max. 1.500,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sowie die Installation von Batteriespeichern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Hierzu liegen keine Informationen vor.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 20 % der Anschaffungskosten
- für Photovoltaikanlagen maximal 550,- €
- für Batteriespeicher maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.