Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Zuschuss von min. 400,00 €, max. 1.500,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden fest installierte Photovoltaikanlagen ab 2 kWp und Stromspeicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Vereine
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen ab 2 kWp Zuschuss von 400,- €
- für jedes weitere kWp zusätzlicher Zuschuss von 200,- €, maximal 1.000,- €
- bei gleichzeitigem Einbau eines Stromspeichers zum Eigenstromverbrauch Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.