1.000-Dächer-Programm
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird der Erwerb inklusive Installation und dazugehöriger Inbetriebnahme von neuen Photovoltaikanlagen mit mindestens 4 kWp Leistung und Batteriespeicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Nicht förderfähig
Nicht förderfähig:
- Photovoltaikanlagen ohne Batteriespeicherung
- Photovoltaikanlagen mit einer Leistungsobergrenze von maximal 3,99 kWp
- Photovoltaikanlagen ohne Rückeinspeisemöglichkeit in das öffentliche Versorgungsnetz
- Photovoltaikanlagen, die nicht bei der Bundesnetzagentur ordnungsgemäß angemeldet sind
- Photovoltaikanlagen, die vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides der Bewilligungsstelle installiert oder in Betrieb genommen werden,
- der einzelne Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Energiespeichern
- die Erweiterung bereits vorhandener Photovoltaikanlagen
- der Erwerb, die Installation oder die Inbetriebnahme von gebrauchten Anlagen
- Eigenanlagen/Selbstbauten
Bitte beachten
- Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sind.
- Die Anlage muss vollständig neu konzipiert und errichtet sein.
- Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.
- Innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Fördermittelzusage seitens des Kreises Siegen-Wittgenstein muss die zu fördernde Anlage betriebsbereit sein.
- Die Antragsstellung erfolgt online unter: https://portal.siegen-wittgenstein.de/extension/service/call/b9446d01-2adc-446f-975e-4fd44738e79c
Kumulierbarkeit
Zuwendungen aus dieser Förderrichtlinie können mit Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder anderen Institutionen kumuliert werden, sofern dies im Rahmen der weiteren Programme rechtlich zulässig ist.
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.