PV-Speicher-Programm
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden neu errichtete Photovoltaikanlagen in Kombination mit neu errichteten Stromspeichern an Wohngebäuden, die nach dem Bayerischen PV-Speicher-Programm förderfähig sind und in diesem Rahmen auch gefördert werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen als Eigentümer von selbstgenutzten oder teilweise vermieteten Wohngebäuden
Aktueller Hinweis
Das Bayerische PV-Speicher-Programm wurde am 22. April 2022 eingestellt. Entsprechend ist die Antragstellung für das Dingolfinger PV-Speicher-Programm inzwischen ebenfalls geschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss in gleicher Höhe des Landesprogramms
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.