Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Post EEG - Einspeisevergütung

Einspeisevergütung von 0,04 € pro kWh

Programme Ihrer Energieversorger vor Ort

Gefördert wird im Rahmen der bereitgestellten Fördermittel vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 den Weiterbetrieb Ihrer PV Anlage bis maximal 10 kWp installierter Leistung durch eine zusätzliche Förderung Ihrer Einspeisevergütung beim örtlichen Netzbetreiber.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Ökostrom-AKTIVKunden,die eine Photovoltaikanlage bis max. 10 kWp nach Ablauf der EEG-Förderung weiterbetreiben wollen

Art und Höhe der Förderung

Vergütung von 4 ct/kWh für die von Ihrer Anlage produzierte und eingespeiste Strommenge

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.