Solarmetropole Ruhr - Stecker-Solargeräte Solarmetropole Ruhr - Stecker-Solargeräte für Mieterinnen und Mieter
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsanlagen/Balkonmodulen bis 600 Watt Leistung in Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen des privaten Rechts, als Vermieter, Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus innerhalb der Stadt Herten
Aktueller Hinweis
Das Programm war mit 31.10.2022 befristet. Über eine mögliche Fortführung des Programms liegen uns zur Zeit noch keine Informationen vor.
Der Fördertopf 2022 ist bereits erschöpft.
Förderfähig
Nicht förderfähig:
- Geräte, welche vor dem 15.03.2022 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden
- Anträge, die nach dem 31.10.2022 eingereicht werden
- Umsetzungsorte, denen planungs-, bau- oder mietrechtliche Belange oder der Denkmalschutz entgegenstehen
- Umsetzung an gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen
- Anträge von Mitarbeiter aller Projektpartner der "Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr" sowie deren Familienangehörigen
Art und Höhe der Förderung
Für die ersten zehn Anlagen Zuschuss von 100,- € je Wohnung
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.