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Photovoltaikanlagen

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen und Balkonmodulen auf privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- für stationäre Photovoltaikanlagen Eigentümer privater Wohngebäude im Stadtgebiet von Halle (Westf.)
- für mobile Balkonmodule Mieter oder Eigentümer von privaten Wohneigentum im Stadtgebiet von Halle (Westf.)

Aktueller Hinweis

Die Fördermittel für das Jahr 2022 sind ausgeschöpft.

Art und Höhe der Förderung

- für die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen Zuschuss von 100,- €/kWp, maximal 1.000,- €
- ist bei einer Bestandsimmobilie die aufwändige Erneuerung der Zählereinrichtung eine erforderliche Voraussetzung für die Errichtung einer PV-Anlage, Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000,- €
- für Balkonmodule Zuschuss von 200,- € pro Anlage

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.