Photovoltaikanlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen und Balkonmodulen auf privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- für stationäre Photovoltaikanlagen Eigentümer privater Wohngebäude im Stadtgebiet von Halle (Westf.)
- für mobile Balkonmodule Mieter oder Eigentümer von privaten Wohneigentum im Stadtgebiet von Halle (Westf.)
Aktueller Hinweis
Die Fördermittel für das Jahr 2022 sind ausgeschöpft.
Art und Höhe der Förderung
- für die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen Zuschuss von 100,- €/kWp, maximal 1.000,- €
- ist bei einer Bestandsimmobilie die aufwändige Erneuerung der Zählereinrichtung eine erforderliche Voraussetzung für die Errichtung einer PV-Anlage, Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000,- €
- für Balkonmodule Zuschuss von 200,- € pro Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.