Förderbereich B: Batteriespeicher mit Photovoltaik
Zuschuss von 200,00 € pro kWh, max. 30,00 % der Netto-Investitionskosten
Gefördert werden neue stationäre und netzdienliche Batteriespeicher mit einer Leistung bis zu 80 % der installierten Leistung der neuen Photovoltaikanlage in kWh.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 200,- €/kWh nutzbarer Kapazität
- maximal 30 % der Netto-Investitionskosten
- wenn Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs der Altstadt- oder Dorfbildsatzung liegen und die Photovoltaikanlage als "Indachlösung" ausgeführt wird Zuschuss von 1.000,- € für die Mehrkosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.