Stromspeicher
Zuschuss von 1.000,00 €
Gefördert wird die Installation von Stromspeichern bei PV-Anlagenbetreibern zur Steigerung der Eigennutzung des produzierten Stromes.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen für eigengenutzte Immobilien im Gemeindebereich
Förderfähig
Für die PV-Anlage gelten folgende Randbedingungen:
- maximal 30 kWp installierte Leistung
- die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage darf am Netzanschlusspunkt nicht mehr als 50 % der installierten Leistung betragen, d.h. ein Eigenverbrauch von mindestens 50 % muss erreicht werden
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 1.000,- € pro PV-Anlage, unabhängig von der Anzahl der Stromspeicher
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.