InnovationCity Sanierungszuschuss - Recklinghausen-Hillerheide
Zuschuss von max. 5.000,00 €
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie der Steigerung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden im Projektgebiet "InnovationCity Hillerheide".
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als Privateigentümer von Wohngebäuden/Wohnungen mit 10 Wohneinheiten, darin enthalten maximal 2 Gewerbeeinheiten
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 20 Wohneinheiten
- Mieter mit schriftlicher Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer (ausgenommen für Haushaltsgeräte)
- juristische Personen nur in begründeten Ausnahmen nach Prüfung der Sachverhalte und Ermessensentscheidung durch die Stadt Recklinghausen
Förderfähig
Förderfähige U-Werte:
- bei Wärmedämmverbundsystem/vorgehängte hinterlüftete Fassaden maximal 0,24 W/m²K
- bei Flachdächern maximal 0,20 W/m²K
- bei Steildächern maximal 0,24 W/m²K
- bei obersten Geschossdecken maximal 0,24 W/m²K
- bei Kellerdecken maximal 0,30 W/m²K
- bei Fenstern maximal 1,3 W/m²K
- bei Hauseingangstüren maximal 1,8 W/m²K
Art und Höhe der Förderung
1. Wärmedämmung von mindestens 20 Jahre alten Gebäuden
- für Fassaden- und Dachdämmungen Zuschuss von 20,- €/m²
- für die Dämmung der Keller- oder obersten Geschossdecke Zuschuss von 10,- €/m²
2. Erneuerung von Fenster und Türen
- für Fenster- und Fenstertüren Zuschuss von 60,- €/m²
- für Hauseingangstüren Zuschuss von 250,- €
- für Rollladenkästen Zuschuss von 30,- €
3. Effiziente Heizungssysteme, erneuerbare Energien und Dienstleistungen
- für Holzpelletanlagen Zuschuss von 2.000,- €
- für Wärmepumpen Zuschuss von 1.500,- €
- für Blockheizkraftwerke Zuschuss von 1.500,- €
- für Photovoltaikanlagen ab 2,5 kWp Zuschuss von 1.200,- €
- für Gasbrennwertkessel Zuschuss von 1.000,- €
- für Solarthermieanlagen ab 3 m² Zuschuss von 900,- €
- für Fernwärmeanschlüsse Zuschuss von 800,- €
- für Speicher für Photovoltaik Zuschuss von 500,- €
- für hydraulische Abgleiche Zuschuss von 80,- €
- für den Austausch von Kohle- oder Ölheizungen zusätzlicher Zuschuss 800,- €
- für Energieberatungen Zuschuss von 30,- €
4. Effiziente Haushaltsgeräte
- für Einbauherd mit Kochfeld Kombinationen der Energieeffizientklasse A Zuschuss von 100,- €
- für Kühl-Gefrierkombinationen der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 80,- €
- für Backöfen der Energieeffizientklasse A Zuschuss von 80,- €
- für Kühlschränke der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 80,- €
- für Waschmaschinen der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 75,- €
- für Spülmaschinen der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 75,- €
- für Gefrierschränke der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 60,- €
- für Wäschetrockner der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 60,- €
5. Maximalfördersumme
- pro Eigentumsimmobilie maximal 5.000,- €
- bei Wohnungseigentümerschaften maximal 2.000,- €
- maximal vier Förderungen pro Haushalt
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.