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InnovationCity Sanierungszuschuss - Recklinghausen-Hillerheide

Zuschuss von max. 5.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie der Steigerung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden im Projektgebiet "InnovationCity Hillerheide".

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche Personen als Privateigentümer von Wohngebäuden/Wohnungen mit 10 Wohneinheiten, darin enthalten maximal 2 Gewerbeeinheiten
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 20 Wohneinheiten
- Mieter mit schriftlicher Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer (ausgenommen für Haushaltsgeräte)
- juristische Personen nur in begründeten Ausnahmen nach Prüfung der Sachverhalte und Ermessensentscheidung durch die Stadt Recklinghausen

Förderfähig

Förderfähige U-Werte:
- bei Wärmedämmverbundsystem/vorgehängte hinterlüftete Fassaden maximal 0,24 W/m²K
- bei Flachdächern maximal 0,20 W/m²K
- bei Steildächern maximal 0,24 W/m²K
- bei obersten Geschossdecken maximal 0,24 W/m²K
- bei Kellerdecken maximal 0,30 W/m²K
- bei Fenstern maximal 1,3 W/m²K
- bei Hauseingangstüren maximal 1,8 W/m²K

Art und Höhe der Förderung

1. Wärmedämmung von mindestens 20 Jahre alten Gebäuden
- für Fassaden- und Dachdämmungen Zuschuss von 20,- €/m²
- für die Dämmung der Keller- oder obersten Geschossdecke Zuschuss von 10,- €/m²

2. Erneuerung von Fenster und Türen
- für Fenster- und Fenstertüren Zuschuss von 60,- €/m²
- für Hauseingangstüren Zuschuss von 250,- €
- für Rollladenkästen Zuschuss von 30,- €

3. Effiziente Heizungssysteme, erneuerbare Energien und Dienstleistungen
- für Holzpelletanlagen Zuschuss von 2.000,- €
- für Wärmepumpen Zuschuss von 1.500,- €
- für Blockheizkraftwerke Zuschuss von 1.500,- €
- für Photovoltaikanlagen ab 2,5 kWp Zuschuss von 1.200,- €
- für Gasbrennwertkessel Zuschuss von 1.000,- €
- für Solarthermieanlagen ab 3 m² Zuschuss von 900,- €
- für Fernwärmeanschlüsse Zuschuss von 800,- €
- für Speicher für Photovoltaik Zuschuss von 500,- €
- für hydraulische Abgleiche Zuschuss von 80,- €
- für den Austausch von Kohle- oder Ölheizungen zusätzlicher Zuschuss 800,- €
- für Energieberatungen Zuschuss von 30,- €

4. Effiziente Haushaltsgeräte
- für Einbauherd mit Kochfeld Kombinationen der Energieeffizientklasse A Zuschuss von 100,- €
- für Kühl-Gefrierkombinationen der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 80,- €
- für Backöfen der Energieeffizientklasse A Zuschuss von 80,- €
- für Kühlschränke der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 80,- €
- für Waschmaschinen der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 75,- €
- für Spülmaschinen der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 75,- €
- für Gefrierschränke der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 60,- €
- für Wäschetrockner der Energieeffizientklasse A+++ Zuschuss von 60,- €

5. Maximalfördersumme
- pro Eigentumsimmobilie maximal 5.000,- €
- bei Wohnungseigentümerschaften maximal 2.000,- €
- maximal vier Förderungen pro Haushalt

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.