Erneuerbare Energien
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Bürger mit Erstwohnsitz in Rietberg
- Mieter und Eigentümer von Immobilien in Rietberg
Nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen oder Institutionen
Aktueller Hinweis
Das Förderprogramm wurde sehr gut nachgefragt und alle Fördermittel für das Jahr 2022 sind bereits vergeben. Das Förderprogramm läuft 2023 voraussichtlich weiter und die Antragstellung wird wieder möglich sein, sobald der städtische Haushalt beschlossen ist.
Tipp: Im Jahr 2023 können voraussichtlich auch noch nachträglich Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die im zweiten Halbjahr 2022 umgesetzt wurden. Dies ist natürlich nur für Maßnahmen möglich, die nach der für 2023 aktualisierten Förderrichtlinie weiter gefördert werden.
Interessenten-Liste: Sie möchten benachrichtigt werden, sobald wieder Fördermittel verfügbar sind und Förderanträge gestellt werden können? Dann schreiben Sie eine E-Mail an klimahandeln@stadt-rietberg.de. Die Stadt Rietberg nimmt Sie dann in eine Interessenten-Liste auf und benachrichtigt Sie entsprechend.
Art und Höhe der Förderung
1. Photovoltaikanlagen
- für Stecker-Solar-Geräte bis 0,6 kWp Zuschuss von 80,- €
- für Dach- oder Fassadenmontagen Zuschuss von 80,- €/kWp
- maximal 800,- € pro Objekt
2. Heizung und Warmwasserbereitung
- für den Heizungstausch/-ergänzung und/oder Brauchwassererwärmung auf erneuerbaren Energien Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten
- maximal 800,- €
3. Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
- Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 800,- €
4. Lüftungsanlagen
- für 100 % mit Ökostrom betriebene Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Bestandsgebäuden und Neubauten Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten
- maximal 800,- €
5. Maximalförderung
- pro Haushalt und Jahr werden maximal 2.500,- € ausgezahlt
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.