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Solarstrom/Photovoltaik

Zuschuss in unterschiedlicher Höhe

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in Kombination mit einem Batteriespeicher.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Art und Höhe der Förderung

1. Für Neuerrichtung von PV-Anlagen mit Batteriespeichern
- Zuschuss von 110,- € je kWp für die ersten 20 kWp

2. Für Batteriespeicher für bestehende PV-Anlagen (Nachrüstung)
- Zuschuss von 50,- € je kWh nutzbare Kapazität für die ersten 20 kWh

3. Für steckerfertige PV-Anlagen (Mini-PV-Anlagen mit maximal 600 Watt pro Haushalt)
- Zuschuss von 30 % der Anschaffungs- und Inbetriebnahmekosten
- maximal 350,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.