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Klimaschutzmaßnahmen - Photovoltaikanlagen und Ladestationen

Zuschuss von max. 4.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp sowie von Balkonsolaranlagen und Wandladestationen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Eigentümer von Wohnhäusern und/oder Wohneigentum
- bei Wohnungseigentümergemeinschaften auch die Hausverwaltung

Art und Höhe der Förderung

1. Für die Errichtung an Wohngebäuden
- Zuschuss von 200,- € pro kWp installierter Leistung
- für Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 200,- € pro kWh nutzbarer Energieinhalt für die ersten 10 kWh

2. Für die Errichtung an Nichtwohngebäuden
- Zuschuss von 150,- € pro kWp installierter Leistung
- für Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 100,- € pro kWh nutzbarer Energieinhalt, maximal für 15 kWh

3. Für Balkonphotovoltaikanlagen
- Zuschuss von 400,- € je durch ein Fachbetrieb installierte Anlage

4. Für Ladestationen (Wallboxen)
- Zuschuss von 250,- € je Stellplatz/Garage, maximal 2.500,- €
- bei gleichzeitiger Installation einer Photovoltaikanlage oder zu bereits bestehenden Photovoltaikanlagen Zuschuss von 400,- € je Stellplatz/Garage, maximal 4.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.