Klimaschutzmaßnahmen - Photovoltaikanlagen und Ladestationen
Zuschuss von max. 4.000,00 €
Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp sowie von Balkonsolaranlagen und Wandladestationen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer von Wohnhäusern und/oder Wohneigentum
- bei Wohnungseigentümergemeinschaften auch die Hausverwaltung
Art und Höhe der Förderung
1. Für die Errichtung an Wohngebäuden
- Zuschuss von 200,- € pro kWp installierter Leistung
- für Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 200,- € pro kWh nutzbarer Energieinhalt für die ersten 10 kWh
2. Für die Errichtung an Nichtwohngebäuden
- Zuschuss von 150,- € pro kWp installierter Leistung
- für Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 100,- € pro kWh nutzbarer Energieinhalt, maximal für 15 kWh
3. Für Balkonphotovoltaikanlagen
- Zuschuss von 400,- € je durch ein Fachbetrieb installierte Anlage
4. Für Ladestationen (Wallboxen)
- Zuschuss von 250,- € je Stellplatz/Garage, maximal 2.500,- €
- bei gleichzeitiger Installation einer Photovoltaikanlage oder zu bereits bestehenden Photovoltaikanlagen Zuschuss von 400,- € je Stellplatz/Garage, maximal 4.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.