Photovoltaik-(PV-)Anlagen und Batteriespeicher
Zuschuss von max. 4.000,00 €
Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen im Gebiet der Stadt Puchheim, Hausverwalter mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft sowie Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Dachanlagen bei Dachvollbelegung
- Die Installation von Dach-Photovoltaikanlagen, die fest mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden sind, wird gefördert. Voraussetzung für die Förderung von Dachanlagen ist, dass das Dach im technisch sinnvollen Umfang vollständig mit PV-Modulen belegt wird (Ausnahme: Belegung der restlichen Flächen durch Solarthermie). Gefördert wird dabei der 5 kWp übersteigende Teil der PV-Anlage.
2. Balkonanlagen ("Stecker-PV")
- Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Die Wechselrichter müssen den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Unter anderem halten Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/) "grün" gelistet sind, diese Anforderungen ein. Das Modul muss über eine Energiesteckdose an die Hausinstallation angeschlossen werden; der zugehörige Stromzähler muss über eine Rücklaufsperre verfügen.
3. Fassadenanlagen
- Die Installation von Fassaden-Photovoltaikanlagen, die fest mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden sind, wird gefördert. Die Neigung der Module darf dabei um maximal 20° von der Vertikalen abweichen.
4. PVT-Anlagen
- Gefördert wird die Installation einer kombinierten Photovoltaik- und Solarthermieanlage (PVT- bzw. Hybridanlage). Die Kollektoren müssen das Solar Keymark-Zertifikat besitzen oder im Bafa-Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien", Teilbereich Effiziente Wärmepumpenanlagen, als Wärmequelle zugelassen sein.
5. Batteriespeicher für PV-Anlagen
- Um eine bessere Ausnutzung des Energieertrags von PV-Anlagen zu erreichen, wird die Errichtung von Batteriespeichern im Zusammenhang mit der Installation von PV-Anlagen gefördert. Zuschussfähig ist dabei maximal 1 kWh Batterie-Nutzkapazität pro kWp Leistung der PV-Anlage. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig; die Förderhöhe wird ggf. anteilig reduziert. Bleibatterien und Prototypen werden nicht gefördert.
Art und Höhe der Förderung
- für Dachanlagen Zuschuss von 150,- € pro kWp, maximal 1.500,- €
- für Stecker-PV Zuschuss von 100,- €, bei Zählertausch Zuschuss von 200,- €
- für Fassadenanlagen Zuschuss von 300,- € pro kWp, maximal 2.500,- €
- für PVT-Anlagen Zuschuss von 300,- € pro kWP, maximal 2.500,- €
- für Batteriespeicher Zuschuss von 100,- € pro kWh, maximal 1.500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.