Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

KfW - Erneuerbare Energien "Standard" (270)

Darlehen von max. 50.000.000,00 €

Bundesweit verfügbare Programme

Gefördert werden Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Für Vorhaben in Deutschland sind die folgenden in- und ausländischen Antragsteller antragsberechtigt:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
- Landwirte
- Natürliche Personen, Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen
- Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms beziehungsweise der erzeugten Wärme einspeisen und/oder verkaufen.

Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland
- Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Nicht antragsberechtigt:
- Der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen und Netzen, die die Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) erfüllen, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen
- Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche)
- Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
- Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf Basis fester Biomasse
- Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, auch wenn sie nicht der Stromerzeugung dienen
- Geothermische Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft bis zu einer Größe von maximal 20 MW
- Investitionen der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind, sowie Batteriespeicher für Erneuerbare-Energien-Anlagen können mitfinanziert werden (auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung)
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und nicht die Anforderungen des KfW-Programms Erneuerbare Energien "Premium" erfüllen
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (auch Solarthermie)
- Anlagen zur ausschließlichen Erzeugung von Wärme aus fester Biomasse werden nur bis zu einer Größe von einschließlich 2 MW mitfinanziert
3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
4. Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom (auch Power-to-heat-, Power-to-gas-, Power-to-liquid-Anlagen)
- Technische Anpassungen zur Auslegung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf eine flexiblere und bedarfsgerechtere Stromerzeugung (z. B. Erhöhung der Generatorleistung bei geringerer Volllaststundenzahl bei Biomasseanlagen, Ausweitung des Gasspeichervolumens bei Biogasanlagen)
- Überbetriebliches Lastmanagement; Maßnahmen gewerblicher und industrieller Energie-Endverbraucher, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen. Finanziert werden Investitionen in moderne Mess-, Regel- und Prozesssteuerungstechnik und Einrichtungen zur Speicherung von Zwischen- und Endprodukten (z. B. Wärme-, Kälte-oder Materialspeicher)
- Installation moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme und damit verbundene technische Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen
- Contracting-Vorhaben werden mitfinanziert, sofern der Contracting-Geber die Antragsberechtigung erfüllt, das Vorhaben förderfähig ist, die Investition in seinem wirtschaftlichen Risiko liegt und er zugleich Investor und Betreiber der Anlage ist. Die Laufzeit des Contracting-Vertrags muss mindestens der Laufzeit des beantragten Kredits entsprechen
- Modernisierungsmaßnahmen können finanziert werden ebenso wie der Erwerb gebrauchter Anlagen. Sofern eine gebrauchte Anlage bereits durch einen KfW-Kredit finanziert wurde, muss dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig zurückgezahlt sein

Art und Höhe der Förderung

- Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten, maximal 50 Mio. € pro Vorhaben
- bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit Zinssatzfestschreibung entweder nur für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit
- Effektivzinssatz von 3,58 % bis 11,16% je nach Preisklasse und Laufzeit
- Zinssätze gültig seit 29.11.2022
- Auszahlung 100 %
- Abruffrist 12 Monate nach Kreditzusage, Verlängerung möglich
- Bereitstellungsprovision für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, beginnend 2 Bankarbeitstage und 6 Monate nach dem Zusagedatum, in Höhe von 0,15 % pro Monat

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.