Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Osnabrück saniert - Photovoltaikanlagen (D)

Zuschuss von 200,00 € pro kWp, max. 3.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaik-Neuanlagen, deren Leistung die wirtschaftlich optimale Größe überschreitet sowie Steuerberatungen zu steuerrechtlichen Fragen bzgl. der Inbetriebnahme einer PV-Anlage.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Verordnungen für De-minimis-Beihilfen und gemeinnützige Organisationen im Sinne des §52 AO oder Genossenschaften als Gebäudeeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte an Bestandsgebäuden von zum Zeitpunkt der Antragsstellung beheizten Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Nicht antragsberechtigt:
Antragsteller, denen nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen oder nach der AGVO keine Beihilfen gewährt werden dürfen. Förderungen können insbesondere nicht gewährt werden an Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, und an Unternehmen in Schwierigkeiten (Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO).

Förderfähig

Förderfähige Anlagen:
Photovoltaik-Neuanlagen, deren installierte Leistung größer ist als die, die im Ertragsrechner Photovoltaik der interaktiven Karte "Solardachpotenzial Osnabrück" unter http://geo.osnabrueck.de/solar/ als optimierte Anlagengröße hinsichtlich des Eigenverbrauchs ausgewiesen ist.

Art und Höhe der Förderung

- je zusätzliche kWp Leistung gegenüber der optimalen Anlagengröße auf Basis des Eigenstromverbrauchs Zuschuss von 400,- €
- bei gleichzeitigem Einbau einer Wärmepumpe Zuschuss von 500,- € je kWp zusätzliche Leistung gegenüber der optimalen Anlagengröße auf Basis des Eigenstromverbrauchs
- maximal 50.000,- € je Anlage und Antragssteller, maximal 30 % der Nettoinvestitionskosten

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.