Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher
Zuschuss von 10,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.000,00 €
Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab einer Peak-Leistung von 5 kW in Kombination mit einem Batteriespeicher der eine Speicherkapazität von mindestens 5 kWh aufweist.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts der Verbandsgemeinde Nieder-Olm als Gebäudeeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) oder Mieter (mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten) von Wohngebäuden
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 10 % der Gesamtkosten
- maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.