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Ausbau erneuerbarer Energien - Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Nümbrecht

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von mindestens 5 kWp auf privaten und gewerblichen Dächern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen in deren Eigentum sich Gebäude innerhalb des Gemeindegebiets Nümbrecht befinden

Aktueller Hinweis

Das Fördermittelbudget ist ausgeschöpft. Der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat am 22. September 2022 entschieden, das Förderprogramm nicht weiterzuführen. Damit können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

Art und Höhe der Förderung

- für Anlagen mit einer Leistung bis 15 kWp Zuschuss von 1.500,- €
- für Anlagen mit einer Leistung ab 15 kWp Zuschuss von 65,- €/kWp angefangener Anlagenleistung
- maximal eine Anlage pro Gebäude

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.