InnovationCity Lünen-Süd - Gemeinsam fürs Klima
Zuschuss von max. 2.000,00 €
Gefördert werden energetische Modernisierungsmaßnahmen bei mindestens 20 Jahre alten Gebäuden im InnovationCity Quartier Lünen-Süd.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen als Privateigentümer von Wohngebäuden/Wohnungen mit maximal 8 Wohneinheiten
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 20 Wohneinheiten
- Mieter sind antragsberechtigt, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümerin bzw. des Gebäudeeigentümers vorliegt oder im Falle der Inanspruchnahme der Förderung von effizienten Haushaltsgeräten
Förderfähig
- Austausch und/oder Erneuerung von Heizungsanlagen im Bestand
- Installation von Photovoltaikanlagen und Solarthermie
- Dämmmaßnahmen und der Austausch von Fenstern mit jeweils nachhaltigen Baumaterialien
- Austausch von alten, ineffizienten Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.) durch neue energieeffiziente Geräte mit dem Energiestandard (A+++)
- eine Bonusförderung wird gewährt, wenn bestehende Ölheizkessel oder Kohleheizungen durch effizientere Heizungssysteme ersetzt werden
Art und Höhe der Förderung
1. Förderung effizienter Heizungssysteme und erneuerbarer Energien
- für Wärmepumpen mit hydraulischem Abgleich Zuschuss von 1.200,- €
- für Pelletheizungsanlagen mit hydraulischem Abgleich Zuschuss von 1.200,- €
- für Photovoltaikanlagen ab 2,5 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- für Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 400,- €
- für Solarthermieanlagen ab 3 m³ Zuschuss von 500,- €
2. Förderung energieeffizienter Gebäudehülle aus nachhaltigen Materialien
- für Dämmung Dach bzw. oberste Geschossdecke (je volle m² Bauteilfläche) Zuschuss von 20,- €/m²
- für Dämmung Kellerdecke (je volle m² Bauteilfläche) Zuschuss von 10,- €/m²
- für Erneuerung von Fenstern und Fenstertüren (je volle m² Bauteilfläche) Zuschuss von 50,- €/m²
- für Hauseingangstüren Zuschuss von 200,- €
3. Förderung effizienter Haushaltsgeräte/Sonstiges
- für Waschmaschinen Zuschuss von 100,- €
- für Spülmaschinen Zuschuss von 100,- €
- für Kühlschränke Zuschuss von 80,- €
- für Gefrierschränke Zuschuss von 80,- €
- für Kühl und Gefrierkombinationen Zuschuss von 120,- €
- für Stecker-Photovoltaikanlagen Zuschuss von 80,- €
4. Bonusförderung
- für den Austausch von Kohleheizungen Zuschuss von 800,- €
- für den Austausch von Ölheizungen Zuschuss von 500,- €
5. Maximalfördersätze
- bei mehreren Antragstellungen pro Eigentumsimmobilie und Kalenderjahr maximal 2.000,- € für effiziente Heizungssysteme und erneuerbare Energien und maximal 200,- € für effiziente Haushaltsgeräte sowie 80,- € für Stecker-Photovoltaikanlagen
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.