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Solarförderrichlinie

Zuschuss von max. 4.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen, Steckersolargeräten, thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung sowie die Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenverbrauch.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Privatpersonen, Betriebe, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen sowie Vereine, die beabsichtigen, eine Photovoltaikanlage oder eine thermische Solaranlage auf/an ihrem eigenen Gebäude im Aachener Stadtgebiet zu installieren oder eine Post-EEG-Anlage auf ihrem eigenen Gebäude im Aachener Stadtgebiet auf Eigenverbrauch umzurüsten.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen von 1.0 kWp bis 30 kWp Leistung als Dach- oder Fassadenkollektoren je Antragsteller
- Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung
- Stecker-Solargeräte (Steckersolar, Balkonsolar, Balkonmodul,Stecker-Solarmodul) mit 150 VA bis 600 VA Leistung
- Solarthermische Anlagen, bei denen von einer anerkannten DIN-Prüfstelle die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4757-3/4 bzw. DIN EN 12975 nachgewiesen wurden und die ein aktuell gültiges Prüfzeichen "Solar Keymark" tragen. (Mindestenergieertrag pro Kollektor 525 kWh/m²a und/oder die bei der BAFA gelistet sind)
- Stromspeicher in Verbindung mit vorhandenen oder neuen Photovoltaikanlagen (pro 1 kWp installierte Leistung der Photovoltaikanlage werden maximal 1 kWh Bruttospeicherkapazität des Stromspeichers gefördert, insgesamt höchstens 20 kWh)
- Solar-Nachbarschaftsfeste

Art und Höhe der Förderung

1. Für Photovoltaikanlagen
- von 1 kWp bis 2 kWp Zuschuss von 750,- €
- über 2 kWp bis 5 kWp Zuschuss von 1.100,- €
- über 5 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 1.500,- €
- über 10 kWp bis 30 kWp Zuschuss von 1.500,- € für die ersten 10 kWp danach 100,- € pro kWp
- ab 30 kWp Zuschuss von 3.500,- €

2. Für Stromspeicher
- Zuschuss von 200,- € pro vollendete kWh
- maximal 4.000,- €

3. Für Solarthermische Anlagen
- zur Warmwasserbereitung Zuschuss von 1.000,- €
- zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Zuschuss von 2.000,- €

4. Post-EEG-Anlagen
- für die Umrüstung von Post-EEG-Anlagen Zuschuss von 200,- €

5. Stecker-Solargeräte
- Zuschuss von 300,- €

6. Bonusförderung
- für die Errichtung einer solarthermischen Anlage oder einer PV-Anlage (Leistung ab 1 kWp) in Verbindung mit einem Gründach zusätzlicher Zuschuss von 500,- €
- wurde im Rahmen der Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude der Stadt Aachen eine Wärmepumpe gefördert und wird eine Förderung für eine Photovoltaikanlage beantragt, zusätzlicher Zuschuss von 500,- €

7. Solar-Nachbarschaftsfeste
- für Solar-Nachbarschaftsfeste organisiert durch Solaranlagenbesitzer Zuschuss von bis zu 200,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.