1.1 Balkonmodule
Zuschuss von min. 210,00 € pro Anlage
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte mit Minimum 300 Watt Leistung bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte, Hausverwaltungen oder Mieter von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Aktueller Hinweis
Ab dem 01. Oktober 2022 können keine Anträge auf Fördermittelreservierungen mehr angenommen werden.
Förderanträge können nur noch bis 30.11.2022 eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Fördermittelreservierung nicht ausreicht, um die Antragsbearbeitung abzuschließen. Nach Umsetzung des Bausteins, für den die Fördermittel reserviert wurden, muss der eigentliche Antrag für den Förderbaustein mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden. Hier gilt ebenfalls die Frist 30.11.2022.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 210,- € pro Anlage
- bei Installation mit Einspeisesteckdose zusätzlicher Zuschuss von 50,- €
- maximal acht Anlagen pro Wohnanlage und maximal 600 Watt pro Haushalt
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.