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Förderung von Photovoltaikanlagen

Zuschuss von 10,00 % der förderfähigen Kosten, max. 750,00 € je Anlage

Im Gemeindeverbund verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von Photovoltaikanlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Privathaushalte, als Mieter oder Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden

Aktueller Hinweis

Derzeit (Stand 09.11.2022) ist das für 2022 eingeplante Förderbudget bereits ausgeschöpft. Es wird derzeit bereits eine Warteliste geführt. Ob das Förderprogramm im nächsten Jahr weitergeführt wird, kann zum gegenwertigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Sie können jedoch gerne einen Reservierungsantrag stellen. Jedoch erhalten Sie hierfür zunächst nur eine Eingangsbestätigung und keine Reservierungszusage. Alle Personen, welche jedoch eine schriftliche Reservierungszusage vorliegen haben, können bis max. 12 Monate nach Zugang des Reservierungsantrages bei der VG-Verwaltung Ihren eigentlichen Förderantrag in Schriftform einreichen.

Förderfähig

Förderfähige Anlagen:
- Photovoltaikanlagen bis zu einer Peak-Leistung von maximal 19 KW (entspricht ca. 130 m² Dachfläche) größere Anlagen werden nicht gefördert
- Batteriespeichersysteme zur Speicherung von PV-Strom
- Photovoltaik-Steckdosenmodule (zur Eigenmontage, auch bei Mietwohnungen möglich)

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 10 % der Gesamtkosten
- maximal 750,- € je Anlage
- maximal eine Anlage je Antragstellendem und Liegenschaft

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.