CO2-Minderungsprogramm - Batteriespeicher für PV-Anlagen (2.1.4)
Zuschuss von 150,00 € pro kWh, max. 1.050,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden stationäre Batteriespeicher für bestehende oder neu errichtete PV-Anlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Gemeinnützige Organisationen sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), definiert gemäß der EU-Empfehlung 2003/361)
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 150,- €/kWh nutzbarer Speicherkapazität
- maximal 1.050,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.