CO2-Minderungsprogramm - Plug-In Photovoltaik (2.1.3)
Zuschuss von 50,00 € pro kWp, max. 300,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden steckerfertige PV-Anlagen und Balkon-PV-Module mit einer Leistung bis 600 Wp, die der Norm VDE-AR-N 4105:2018-11, Ziffer 5.5.3. entsprechen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Gemeinnützige Organisationen sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), definiert gemäß der EU-Empfehlung 2003/361)
- Mieter mit Einverständnis der Eigentümer
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 50,- €/kWp
- maximal 300,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.