Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

CO2-Minderungsprogramm - Photovoltaikanlagen (2.1.1, 2.1.2)

Zuschuss von max. 5.250,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuerrichtung oder Erweiterung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Gemeinnützige Organisationen sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), definiert gemäß der EU-Empfehlung 2003/361)

Art und Höhe der Förderung

- für Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 30 kWp Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 4.500,- €
- für Anlagen mit einer Leistung von 30 kWp bis 100 kWp Zuschuss von 750,- €/kWp, maximal 5.250,- €
- für Mieterstrom Photovoltaikanlagen zusätzlicher Zuschuss von 300,- € pro Mieterstromabnehmer, maximal 9.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.