Förderung des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes - KUNA-Förderung
Zuschuss in unterschiedlicher Höhe
Gefördert werden eine umweltgerechte Behandlung von Regenwasser, der Bau von Solar- und Photovoltaikanlagen, der Ersatz von Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen durch Biomassekessel oder Wärmepumpen, die Errichtung von Ladeboxen sowie die Anschaffung von Lastenräder und Pflanzungen, die dem Naturschutz in der Gemeinde Hagen a.T.W. dienen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts mit aktuellem Wohnsitz in der Gemeinde Hagen a.T.W.
Art und Höhe der Förderung
- für Solaranlagen u. a. zur Warmwasserbereitung mit mindestens 3 m² Bruttokollektorfläche Zuschuss von 30 % der Herstellungskosten, maximal 1.500,- €
- für Biomassekessel als Ersatz für eine bestehende Heizungsanlage auf Gas-, Heizöl- oder Kohlebasis Zuschuss von 10 % der Herstellungskosten, maximal 1.500,- €
- für Wärmepumpen als Ersatz für eine bestehende Heizungsanlage auf Gas-, Heizöl- oder Kohlebasis Zuschuss von 10 % der Herstellungskosten, maximal 1.500,- €
- für Photovoltaikanlagen zur Erzeugung und Speicherung von Eigenstrom oder zur Einspeisung mit mindestens 3,0 kWp bzw. 3 kWh Zuschuss von 200,- € je kWp, maximal 1.200,- € für die Erzeugung des Stroms bzw. Zuschuss von 150,- € je kWh, maximal 900,- € für die Speicherung des Stroms
- für Ladeinfrastruktur (Ladestation mit einem oder mehreren Ladepunkten) auf einem nicht öffentlich zugänglichem Privatgrund zum Laden von Elektrofahrzeugen Zuschuss von 300,- €, maximal eine Ladeeinrichtung pro Haushalt
- für Lastenfahrräder und Pedelecs bis 25 km/h Zuschuss von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 400,- €
- für Lastenpedelecs bis 45 km/h Zuschuss von 25 % der Anschaffungskosten, maximal 600,- €
- für die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser Zuschuss von 30 % der Herstellungskosten, maximal 1.000,- €; bei einem Speichervolumen über 5.000 Liter zusätzlicher Zuschuss von 80,- €
- für Flächenentsiegelung ab 10 m² Zuschuss von 3,- € pro entsiegeltem m², maximal 300,- €; bei Neuanlage Zuschuss von 1,60 € pro m², maximal 160,- €
- für Grundwasseranreicherung durch Rohr- bzw. Schachtversickerung Zuschuss von 25 % der Kosten, maximal 200,- €
- für Dachbegrünungen zur Regenrückhaltung für Wohngebäude Zuschuss von 30 % der Herstellungskosten, maximal 1.000,- €; für Garagen, Carports oder Gartenhäuser Zuschuss von 25 % der Herstellungskosten, maximal 200,- €
- für Anlegung von mehrjährigen Blühwiesen mit regionalem Saatgut Zuschuss von 0,50 € pro m² Blühwiese, maximal 150,- € sowie kostenloses regionales Saatgut
- für die Anpflanzung von Kirschbäumen oder Streuobstwiesen mitmindestens fünf Obstbäumen in Hagen a.T.W. Zuschuss von bis zu 20,- € pro Kirschbaum, maximal 2 Bäume jährlich pro Grundstück; für mindestens 5 hochstämmige Obstbäume Zuschuss von bis zu 20,- € pro Baum, maximal 15 Bäume pro Streuobstwiese
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.