Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Zuschuss von max. 2.500,00 €
Gefördert werden fest installierte Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 2,0 kWp und Stromspeicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Nicht förderfähig
Nicht förderfähig:
Teilkomponenten
Bitte beachten
- Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sind.
- Die Anlagen müssen von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN oder ISO zertifiziert sein.
Kumulierbarkeit
Hierzu liegen keine Informationen vor.
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.