Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Zuschuss von max. 2.500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden fest installierte Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 2,0 kWp und Stromspeicher.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig:
Teilkomponenten

Bitte beachten

- Zuwendungen können nur dann bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sind.
- Die Anlagen müssen von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN oder ISO zertifiziert sein.

Kumulierbarkeit

Hierzu liegen keine Informationen vor.

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.