Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Zuschuss von max. 2.500,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden fest installierte Photovoltaikanlagen mit einer Mindestleistung von 2,0 kWp und Stromspeicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Vereine
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen ab 2 kWp Zuschuss von 400,- €
- für jedes weitere kWp zusätzlicher Zuschuss von 200,- €
- maximal 2.000,- €
- bei gleichzeitigem Einbau eines Stromspeicher für Eigenstromverbrauch Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.