PV-Anlagen und Batteriespeicher
Zuschuss von 20,00 %, max. 5.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Anschaffung, Errichtung und Inbetriebnahme von marktgängigen PV-Anlagen und Batteriespeichern zur Speicherung von erzeugtem Strom aus Photovoltaikankagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen mit Ausnahme des Staates
Nicht antragsberechtigt:
- Hersteller von Anlagen oder deren Komponenten, Persoenen die solche Anlagen planen, errichten oder damit Handel treiben
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten
- maximal 5.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.