6. Stecker-Solar-Geräte und Balkon-Solarmodule
Zuschuss von 100,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden Balkon-Solarmodule und Stecker-Solar-Geräte.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen als Eigentümer von Wohngebäuden
- bei Eigentumswohnungen die Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften bzw. die beauftragte Hausverwaltung
- Antragsteller, die nicht Eigentümer sind benötigen zwingend eine Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- gewerbliche Wohnungsbaufirmen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 100,- € je Haushalt
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.