Solarspeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden kommerziell verfügbare, stationäre, netzdienliche, elektrische Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer an das Verteilnetz angeschlossenen, bestehenden PV-Anlage (Inbetriebnahme vor dem 01.10.2019) errichtet werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privathaushalte, Kindertagesstätten, Grund- und weiterführende sowie berufsbildende Schulen (von freien, kommunalen und kirchlichen Trägern),Vereine, karitativen Einrichtungen und Unternehmen
Aktueller Hinweis
Das Antragsfenster für 2022 ist geschlossen. Ein Abruf der Fördermittel ist bis 28. Februar 2023 möglich.
Art und Höhe der Förderung
- für Privathaushalte, Vereine/karitative Einrichtungen und Unternehmen Zuschuss von 200,- € pro kWh Speicherkapazität, maximal 2.000,- €
- für Schulen und Kitas Zuschuss von 200,- € pro kWh Speicherkapazität und für Planungskosten zusätzlich 100,- € pro kWh Speicherkapazität, maximal 6.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.