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Nutzung von Sonnenenergie

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Solaranlagen auf Wohngebäuden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Natürliche Personen für die in Ihrem Eigentum stehenden Objekte
- Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers

Aktueller Hinweis

Die Förderung für 2022 ist beendet, die Fördermittel sind erschöpft.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung durch Sonnenenergie
- thermische Solaranlagen (Flach- und Vakuumröhrenkollektoren zur Brauchwassererwärmung ohne/mit Heizungsunterstützung)
- Stationäre Stromspeicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden

Art und Höhe der Förderung

- für thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung mit/ohne Heizungsunterstützung bei einer Mindestgröße der Kollektorfläche von 3 m² Zuschuss von 500,- €
- für Photovoltaikanlagen auf Neubauten mit einer Mindestleistung von 10 kWp und in Verbindung mit einer Heizung, die mittels erneuerbaren Energien betirben wird, Zuschuss von 500,- €
- für Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden mit einer Leistung ab 6 kWp Zuschuss von 500,- €
- für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 6 kWp werden bei Bestandsgebäuden zusätzlicher Zuschuss von 50,- € pro weiterem vollem 1 kWp, maximal 1.000,- €
- für stationäre Stromspeicher mit einer Speicherkapazität ab 5 kWh in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage Zuschuss von 500,- €
- für stationäre Stromspeicher mit einer Speicherkapazität ab 3 kWh, die an eine schon bestehende PV-Anlage angeschlossen werden, werden zusätzlicher Zuschuss von je 700,- € und zusätzlich 100,- € pro weiteren vollen 1 kWh, maximal 1.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.