Nutzung von Sonnenenergie
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von Solaranlagen auf Wohngebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Natürliche Personen für die in Ihrem Eigentum stehenden Objekte
- Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers
Aktueller Hinweis
Die Förderung für 2022 ist beendet, die Fördermittel sind erschöpft.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung durch Sonnenenergie
- thermische Solaranlagen (Flach- und Vakuumröhrenkollektoren zur Brauchwassererwärmung ohne/mit Heizungsunterstützung)
- Stationäre Stromspeicher, die in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage betrieben werden
Art und Höhe der Förderung
- für thermische Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung mit/ohne Heizungsunterstützung bei einer Mindestgröße der Kollektorfläche von 3 m² Zuschuss von 500,- €
- für Photovoltaikanlagen auf Neubauten mit einer Mindestleistung von 10 kWp und in Verbindung mit einer Heizung, die mittels erneuerbaren Energien betirben wird, Zuschuss von 500,- €
- für Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden mit einer Leistung ab 6 kWp Zuschuss von 500,- €
- für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 6 kWp werden bei Bestandsgebäuden zusätzlicher Zuschuss von 50,- € pro weiterem vollem 1 kWp, maximal 1.000,- €
- für stationäre Stromspeicher mit einer Speicherkapazität ab 5 kWh in Verbindung mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage Zuschuss von 500,- €
- für stationäre Stromspeicher mit einer Speicherkapazität ab 3 kWh, die an eine schon bestehende PV-Anlage angeschlossen werden, werden zusätzlicher Zuschuss von je 700,- € und zusätzlich 100,- € pro weiteren vollen 1 kWh, maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.