Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Batteriespeicher
Zuschuss von 110,00 € pro kWp, max. 660,00 € pro Gebäude
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung in Kombination mit einem Batteriespeicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen als Hauseigentümer oder Mieter
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 110,- €/kWp
- maximal 660,- € pro Gebäude
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.