Stecker-Solar-Gerät (Balkonkraftwerk)
Zuschuss von 25,00 % der Investitionskosten, max. 200,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen als Hauseigentümer oder Mieter
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 25 % der Nettoanschaffungskosten
- maximal 200,- € pro Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.